Abmahnung Denecke, von Haxthausen & Partner für diverse Titel im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Abmahnung Filesharing
08.03.2011721 Mal gelesen
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die unerlaubte Verrwertung diverser urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab.

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung der folgnden Werke:

1. David May feat. Max Urban - Facebook Love

2. Jay Frog - It´s Alright

3. Jasper Forks - Alone

4. Afro Jack feat. Eva Simons - Take Over Control

5. House Rockerz - Herzrasen

6. Fragma - Oops Sorry

7. Phunk Investigation vs. Boy George - Generation of Love 2011

8. Selda - Fever called Love

9. Guernica vs. Jay C feat. Marce - Open Your Hearts

10. Doodge & Viper - Boom

Die genannte Werke finden sich sämtlich auf dem Sampler "Club Sound Vol 56." Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner verlangen neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.740,00 EUR. Werden nur einzelne der genannten Titel geladen, wird ingehen "lediglich" ein Vergleichsbetrag in Höhe von 390 EUR verlangt.

Betroffen, die nicht zu mit 100%iger Sicherheit ausschließen können, dass eines oder alle der genannten Titel über den eignen Internetanschluss zum Download zur Verfügung gestellt zu haben (wissentlich oder unwissentlich), ist zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten. Dies kann so modifizeirt werden, dass sie nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Nur so, bleibt eine effektive Verteidigung gegen den geforderten pauschalen Vergleichsbetrag überhaupt noch möglich. Weiter kann die Unterlassungserkärung so modifiziert werden, dass Folgeabmahnungen des Rechteinhabers, der DigiRights Administration GmbH, ausgeschlossen werden. Ob dies sinnvoll ist, muss in für den jeweiligen Einzelfall gesondert entschieden werden. Betroffene müssen hier beachten, dass das Vertragsstrafenrisiko steigt, je weiter die Unterlassungserklärung gefasst wird. Es gibt daher keine Pauschallösung, wie eine Unterlassungserklärung zu fassen ist. Das verkennen viele Abgemahnte, die sich in Sicherheit wägen, weil man ja schließlich eine "Modifizierte" abgegeben habe. Eine Unterlassungserklärung kann sehr unterschiedlich gefasst werden. Betroffen sollten auf Einholung fachkundigen Rates nicht verzichten, zumal die Unterlassungserklärung die nächsten 30 Jahre bindet.

Keinesfalls sollte der geforderte, außergewöhnlich hohe, Betrag sofort gezahlt werden. Hier liegen zahlreiche juristische Probleme, die zumeist noch nicht höchstrichterlich entschieden wurden. Das führt einerseits zur Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen, eröffnet aber auch Chancen für den Abgemahnten. Problematisch ist regelmäßig der für die Berechnung der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zugrunde zu legende Streitwert, die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für das Verhalten Dritter (sog. Störerhaftung), als auch die Entstehung und Bemessung des angeblich entstandenen Schadens.

Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weiter Informationen unter:

http://www.recht-hat.de/