Abmahnungen - Privatkopien, Songs, Download in einer Musiktauschbörse

Abmahnung Filesharing
03.03.20111301 Mal gelesen
Massenhaft lässt die Musikindustrie wegen Filesharing-Rechtsverletzungen abmahnen. Bei Betroffenen löst das häufig Unverständnis aus: Das haben wir doch früher auch auf dem Schulhof gemacht, heißt es oft. Warum soll ein Download als Privatkopie nicht erlaubt sein? Wie ist die Rechtslage?

Folgende Regelungen zu der Privatkopie enthält § 53 Absatz 1 Urhebergesetz:

Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt

Im Jahr 2008 hat sich grundlegend bei Privatkopien durch die Regelung geändert, dass nun also die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlage illegal ist. Mit anderen Worten: Wenn eine Vorlage - zum Beispiel ein im Internet illegal "kursierender" aktueller Song aus den Charts - offensichtlich rechtswidrig hergestellt ist, oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde, dann ist der Download davon illegal.

Es ist damit unzulässig, offensichtlich rechtswidrig angebotene Musik aus dem Internet herunterzuladen.

Abgesehen davon erfolgt bei einer Tauschbörse nicht nur der Download, sondern auch der Upload. Der Teilnehmer der Tauschbörse legt fest, welche Dateien von seinem Computer anderen Tauschbörsennutzern angeboten werden. Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung der Rechteinhaber ist jedoch illegal.

Etwas anderes gilt dann, wenn dem Benutzer durch den Rechteinhaber zum Beispiel durch die Creative Common Lizenz der Download der Musik und das Anbieten der Musik erlaubt ist. Es versteht sich von selbst, dass an aktuellen Hits aus den Charts grundsätzlich keine Creative Common Lizenz eingeräumt wird.

Typischer Weise lautet in Filesharing-Abmahnungen der Vorwurf: Illegales Angebot zum Herunterladen über die jeweilige Tauschbörse (Angebot zum Download, also Upload durch den Abgemahnten).

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Wienen unter folgender Telefonnummer wenden:

030 - 390 398 80.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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