Filesharing Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann + Lang für die Styleheads GmbH

Filesharing Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann + Lang für die Styleheads GmbH
02.03.2011701 Mal gelesen
Uns liegen weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann + Lang für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH vor. Abgemahnt wird u.a. die unberechtigte Verwertung des Werkes "Monsta" der Künstlergruppe Culcha Candela. Forderung: Unterlassungsversprechen und Zahlung von 450,- Euro

Wir vertreten mittlerweile hunderte von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann Lang aus Karlsruhe.  Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

  • die Styleheads GmbH
  • die Autodata ltd.
  • Cascada
  • die Uptunes GmbH
  • die Aergo Trade GmbH
  • Andreas Donauer
  • Lernhaus GmbH Bauhofer

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Musikstücke oder Computerspiele. Der Abmahnung liegt bei:

  • Eine vorformuierte Unterlassungserklärung
  • Eine kopierte Vollmacht
  • Ein Ermittlungsdatensatz

Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.

Ein erster Schritt, zu dem in den meisten Fällen sicherheitshalber zu raten ist, ist die Abgabe einer modifizierten Version des der Abmahnung beiliegenden Unterlassungsversprechens. Da aber auch eine so auf den Kern reduzierte Erklärung die Unterlassungsforderung inhaltlich erfüllen muss, um wirksam zu sein und von der Gegenseite angenommen zu werden, ist auch hier Acht auf eine richtige Modifikation zu geben. Da das Unterlassungsversprechen den Hauptanspruch darstellt, welcher für den erheblichen Streitwert sorgt, empfiehlt es sich, dieses von einem versierten Anwalt aufsetzen zu lassen, welcher auch das Erfordernis hierzu noch einmal prüft.

Hinsichtlich des Kostenanspruches ist von eigenen "Verhandlungen" mit den Abmahnern abzuraten. Zum einen führen diese erfahrungsgemäß allenfalls zu einer Ratenzahlungsvereinbarung. Demgegenüber bergen sie die Gefahr, dass der Abgemahnte - oft ohne es zu wissen - statt vermeintlicher Entlastungsargumente unbeabsichtigte Schuldeingeständnisse abgibt.

Auch im Hinblick auf drohende weitere Abmahnschreiben ist eine Verteidigung sinnvoll. Nicht selten folgt der ersten Abmahnung eine Vielzahl weiterer Abmahnungen. Insbesondere bei sogenannten Chart Containern("German Top 100? oder "German Top 50?) oder Samplern (Bravo Hits, Dream Dance, etc.) muss mit weiteren Abmahnungen gerechnet werden. In einigen Fällen ist in diesem Zusammenhang die Abgabe einer sog. "vorbeugenden Unterlassungserklärung" hilfreich, um befürchteten Folgeabmahnungen bereits im Ansatz zu begegnen. Aus verschiedenen Gründen handelt es sich hier allerdings keinesfalls um ein "Allheilmittel", so dass hier zunächst eine Einzelfallprüfung erfolgen muss.