Abmahnung Rechtsanwälte Winterstein für Evil 2 im Auftrag der Anolis Entertainment GmbH & Co. KG

Abmahnung Filesharing
01.03.2011746 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Winterstein mahnen im Auftrag der bisher mit Filesharing-Abmahnungen noch nicht in erscheinung getretenen Anolis Entertainment GmbH & Co. KG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützer Werke in sog. Tauschbörsen ab. Konkret geht es um das Filmwerk "Evil 2".

Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.

Wer sich nicht zu 100% sicher ist, dass das streitgegenständliche Filmwerk nicht über den eigenen Anschluss zum Download angeboten wurde, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserkärung abgeben, mit der im Gegensatz zu der vorformulierten Unterlassungserklärung kein Schuldanerkenntnis verbunden ist. Nur so bleibt eine effektive Verteidigung gegen den geforderten Pauschalbetrag überhaupt möglich. Weiter ist immer zu überlegen, ob die Unterlassungserklärung weiter als gefordert abgegeben wird um eventuelle Folgeabmahnungen desselben Rechteinhabers zu verhindern. Hier gibt es allerdings keine Pauschallösung. Betroffene sollten hier unbedingt fachkunden Rat einholen.

Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages gibt es ebenfalls keine Pauschallösung. Viele Detailfragen sind hier noch nicht abschließend ausgeurteilt. Problematisch sind regelmäßig die für die Berechnung der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten anzusetzenden Streitwerte, die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für Dritte, insbesondere für andere Familienmitglieder, sog. Störerhaftung und schließlich die Bemessung des angeblich entstandenen Schadens. Betroffen sollten die in Filesharing-Angelegenheiten herrschende Rechtsunsicherheit als Chance begreifen. Unsere Kanzlei konnte in den letzten Jahren die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren.

Machen Sie keine Experimente. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weiter Informationen finden Sie unter:

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