Wie üblich ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 850 EUR.
In aller Regel wird Betroffenen zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten sein, mit der kein Schuldanerkenntnis verbunden ist, so dass eine wirksame Verteidigung gegen den geforderten pauschalen Abgeltungsbetrag weiterhin möglich bleibt. Sofern Betroffene nicht ausschließen können, dass unter Umständen noch anderere Werke der KSM GmbH über den eigenen Anschluss zur Verfügung gestellt wurden, ist zu raten, die Unterlassungserklärung weiter zu fassen, so dass Folgeabmahnungen des gleichen Rechteinhabers ausgeschlossen werden.
Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages ist eine individuelle Überprüfung unumgänglich. Die Erfahrung der letzten Jahre hat allerdings gezeigt, dass sich die geforderten Beträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich erheblich reduzieren lassen.
Machen Sie keine Experimente. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.
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