Schweden: 5 € pro Song für Filesharing über Tauschbörse im Internet

Abmahnung Filesharing
23.02.2011601 Mal gelesen
Ein Gericht im schwedischen Uppsala hat den Nutzer einer Tauschbörse für das illegale Verbreiten von Musik über eine Tauschbörse zum Schadensersatz verurteilt. Nach Ansicht der Richter ist für die Musikindustrie nur ein geringfügiger Schaden entstanden. Dieses Urteil sollte für deutsche Gerichte ein Vorbild sein.

Wer in Deutschland beim Filesharing von Musik und Filmen erwischt wird, muss mit einer teuren Abmahnung rechnen. Wenn die Sache vor Gericht kommt, wird die Sache meistens besonders kostspielig.

Umso interessanter ist ein Fall aus Schaden. Nach einem Beitrag im Online-Magazin gulli hat sich folgendes zugetragen: Ein schwedischer Filesharer soll über eine Tauschbörse 44 Musikstücke verbreitet haben und wurde dafür von der Musikindustrie (IFPI) verklagt. Diese forderte für die Verletzung von Urheberechten Schadensersatz

Das Gericht in Uppsala verurteilte den Tauschbörsennutzer lediglich zum Schadensersatz in Höhe von insgesamt ungefähr 229 €. Pro Song muss demnach nur etwa 5 € Schadensersatz gezahlt werden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Dieses Urteil ist begrüßenswert. Viele deutsche Richter verlassen sich hinsichtlich der Schadenshöhe zu sehr auf die Musikindustrie, ohne sich ein eigenes Bild zu machen. Die rechtliche Beurteilung hängt neben der Aktualität des Songs sehr davon ab, vor welchem Gericht man von dem Rechtsinhaber verklagt wird. 

Den Beitrag können Sie hier abrufen.

 

Wie die rechtliche Situation in Deutschland aussieht, können Sie unserem Filesharing-Spezial entnehmen. Hier gibt es unter anderem einen ausführlichen Ratgeber für abgemahnte Tauschbörsennutzer.

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot

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