Abmahnung Waldorf Frommer für Die Superbullen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnung Filesharing
18.02.2011934 Mal gelesen
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Akteull geht es um das Filmwerk "Die Superbullen".

Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.

Betroffenen wird in aller Regel zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten sein, die nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann, so dass eine Verteidigung gegen den geforderten pauschalen Abgeltungsbetrag nicht über die Maße erschwert wird. Weiter ist zu überlegen, ob man sich bzgl. aller Werke der Constantin Film Verleih GmbH unterwerfen will oder nur bezüglcih des einzelnen abgemahnten Filmwerkes. Beide Wege haben Vor- und Nachteile, die in einem individuellen Gespräch zu erörtern wären.

Der geltend gemachte Pauschalbetrag sollte nicht sofort ungeprüft gezahlt werden. Es existieren Urteile, die die erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten weit aus geringer als mit 506 EUR ansetzten. Ob und inwieweit Schadensersatzansprüche duchsetzungsfähig sind, ist umstritten und wird von den unterschiedlichen Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass sich die Beträge mit der entsprechenden Argumntation oft erheblich reduzieren lassen. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weitere Informationen unter:

http://www.recht-hat.de/

http://www.youtube.com/rechthat#p/u/22/gg3UxTWMHAw

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