Abmahnung Waldorf Frommer für Das Bildnis des Dorian Gray

Abmahnung Filesharing
15.02.2011680 Mal gelesen
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlichen geschützten Filmwerkes "Das Bildnis des Dorian Gray" in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab.

Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.

Bezüglich der Unterlassungserklärung wird in den meisten Fällen dazu zu raten sein, eine sog. modifizierte Unterlassungserkärung abzugeben. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung unverändert unterzeichnet, besteht die Gefahr, das dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnte. In diesem Fall wird eine Verteidigung gegen den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 956 EUR zumindest deutlich erschwert, wenn nicht ausgeschlossen.

Bezüglich des geforderten Vergleichsbetrages ist Vorsicht geboten. Auf keinem Fall sollte der Betrag ungeprüft bezahlt werden. Hier gibt es viele noch nicht abschließend ausgeurteile Probleme.  Gilt die Decklung des § 97a Abs.2 UrhG? Wie verhält es sich mit der Störerhaftung? Was für Streitwerte sind angemessen? Hier wird eine individuelle Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt unentbehrlich sein. Machen Sie keine Experimente. Gerne beurteilen wir Ihren Fall im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weitere Informationen unter.

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