Abmahnung Baumgarten Brandt für Beaufort im Auftrag der KSM GmbH, 850 EUR

Abmahnung Filesharing
09.02.20111007 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt mahnen im Auftrag der KSM GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in sog. Tauschbörsen ab.

Mit dem Abmahnschreiben werden Betroffene aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichne, als auch einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 850 EUR zu zahlen.

Bezüglich der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist Vorsicht geboten. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben oder aber erst nach Fristablauf, kann der Unterlassungsanspruch gerichtlich im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Hierbei werden oft astronomische Streitwerte zwischen 50.000 und 100.000 EUR angesetzt. Das finanzielle Risiko ist also hoch. In den meisten Fällen wird zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten sein. So kann verhindert werden, dass die Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet wird und somit eine Verteidigung gegen den Pauschalbetrag erheblich erschwert wird. 

Bezüglich des geforderten Betrages ist ebenfalls Vorsicht geboten. Ob tatsächlich ein Anspruch auf die vollen 850 EUR besteht, kann nur im Rahmen einer individuellen Prüfung beurteilt werden. Die Erfahrung der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass sich die geforderten Beträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich (!) reduzieren lassen. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weitere Informationen unter:

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