Derzeit beobachten wir Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte, die sich auf die unerlaubte Verwertung gleich zweier Musikalben in Internettauschbörsen beziehen. Die Zahlungsforderungen betragen in diesen Fällen EUR 1.800 statt wie üblich EUR 1.200.
Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere zahlreichen Beiträge zu diesem Thema.
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Rasch erhalten? Wir haben bereits eine Vielzahl Betroffener vertreten und helfen auch Ihnen gerne weiter.
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung erhalten.
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