Ballermann-Hit „Amsterdam“ von Axel Fischer – Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Hitmix Musikagentur

Ballermann-Hit „Amsterdam“ von Axel Fischer – Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag der Hitmix Musikagentur
08.02.20111348 Mal gelesen
Streitgegenstand der aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Baek Law sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Song „Amsterdam“ des Schlagersängers Axel Fischer. Für diesen Titel hatte der Künstler Ende vergangenen Jahres den „Ballermann Award 2010“ für das beste Remake verliehen bekommen.

Inhaber der Verwertungrechte an dem Werk ist die Hitmix Musikagentur mit ihrem Inhaber Erich Öxler. Dieser hat nun die Kanzlei Baek Law damit beauftragt, gegen angeblich illegales zur Verfügung stellen des Liedes zum Herunterladen im Internet vorzugehen.

Konkret wird den Abgemahnten durch die Kanzlei Baek Law vorgeworfen, dass sie über ihren Internetanschluss im Internet über eine sog. "Tauschbörse" (auch Peer-to-Peer-Netzwerk oder Filesharing-System genannt) einen urheberrechtlich geschützten Tonträger - in diesem Falle den Titel "Amsterdam" von Axel Fischer - Dritten zum Herunterladen angeboten hätten.

Der Vorwurf wird von der Kanzlei Baek Law untermauert durch Daten, die eine Ermittlungsfirma im Auftrag der Hitmix Musikagentur ermittelt habe. Das Unternehmen, die Evidenzia GmbH & Co. KG aus Karlsruhe, habe bei ihren Recherchen im Internet eindeutig dokumentiert, dass über den Internetanschluss nebst dazugehöriger IP-Adresse der Angeschriebenen das Urheberrecht der Mandantin verletzt worden sei. Man habe im Anschluss ein gerichtliches Anordnungsverfahren durchgeführt, um die Bestandsdaten beim jeweiligen Provider einzuholen.

"Zur Vermeidung von sehr langen und auch kostenintensiven" gerichtlichen Auseinandersetzungen wird den Abgemahnten ein außergerichtliches Angebot unterbreitet: Zur Vermeidung weiterer Verstöße soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Die Forderung stützt sich dabei darauf, dass nur durch eine derartige Erklärung ein erneutes Fehlverhalten verhindert werden könne. Zudem sollen die Anschlussinhaber einen Betrag von 183,21 Euro bezahlen als Ausgleich für entstandene Schäden und Kosten der Rechtsverfolgung.

Den durch die Kanzlei Baek Law Abgemahnten kann nur geraten werden qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Denn es kann vorkommen, dass die den Schreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht lediglich auf ihren konkreten Einzelfall zugeschnitten sind, sondern vielmehr weitere Urheberrechte der Hitmix Musikagentur umfasst.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Internetrecht und den Gewerblichen Rechtsschutz. Wir vertreten eine Vielzahl an Mandanten, die durch Abmahnungen betroffen sind und helfen ihnen dabei gegen ihre Abmahnung vorzugehen. Häufig kann zumindest erreicht werden, dass die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Kanzlei Baek Law "modifiziert" wird und dadurch weitere nachteilige Konsequenzen für die Mandaten ausgeschlossen werden können.

Sie können uns erreichen über das Internet mittels einer E-Mail an filesharing@aufrecht.de oder durch einen Anruf unter 0211 16888606. Beide Kontaktmöglichkeiten sind eigens für derartige Fälle eingerichtet worden.