Abmahnung des Musikwerkes "Kindervater - Turn back Time" durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg

Abmahnung Filesharing
03.02.20111073 Mal gelesen
Aus einem Beratungsmandat ist uns bekannt, dass die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Steinstraße 25, 20095 Hamburg, im Auftrag ihres Mandanten Jens Kindervater, angebliche Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen am Musikwerk "Turn back Time" als Bestandteil einer Compilation abgemahnt. Details:

Im Rahmen der Abmahnung wird unter Bezugnahme auf einen Auskunftsbeschluss des LG Köln, der allerdings nicht beigefügt ist, neben der üblichen Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung noch zur Zahlung eines Pauschalbetrages von 450,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aufgefordert.

Im Rahmen der Abmahnung wird die dem Abgemahnten vorgeworfene Urheberrechtsverletzung als "schwere und offensichtliche Rechtsverletzung" bezeichnet.

Wir halten diese EInordnung für höchst zweifelhaft. Offensichtlich soll Druck auf den Abgemahnten ausgeübt werden.

Betroffenen kann nicht geraten werden, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Änderungen abzugeben.

In Eilfällen bei drohendem Fristablauf nutzen Sie (auch an Wochenenden und Feiertagen) auch gerne unsere mobile Abmahnhotline 0178 - 6354435 (Rechtsanwalt Leiers) zu den üblichen Mobilfunktarifen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers.