Abmahnung Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH, "Recovery" des Künstlers Eminem

Abmahnung Filesharing
26.01.2011956 Mal gelesen
Die Rasch Rechtsanwälte mahnen ab, Gegenstand des Schreibens ist die angebliche Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch unerlaubte Verwertung des Musikalbums "Revocery" des Künstlers Eminem im Auftrag der Universal Music GmbH.

Dabei werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200 Euro als Vergleichsbetrag gefordert.

Was bei einer Abmahnung zu tun ist

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.

Sinnvoll und wichtig ist es, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem  der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden.

 Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt.

Wenn Sie abgemahnt wurden, können Sie sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden Wählen Sie dazu folgende

Telefonnummer:  030 - 390 398 80.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Kanzlei Wienen - bundesweite außergerichtliche Beratung und Vertretung.
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