Abmahnung des Musikwerks "I´ve come to life!" auf German Top100 durch Rechtsanwälte Nümann + Lang

Abmahnung Filesharing
24.01.2011939 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung des Musikwerks "I´ve come to life!" auf German Top100 durch Rechtsanwälte Nümann + Lang im Namen der Rechteinhaber Christoph Buseck, Florian Jakob und Raph Schillebeeckx vor.

Gefordert wird die Abgabe einer weitreichenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 450,00 €. Wir können nicht empfehlen, die Erklärung wie gefordert abzugben. Lassen Sie sich daher unbedingt rechtlich beraten.

 

Wir beraten Sie gerne!