Uns liegt eine Abmahnung des Musikwerks "I´ve come to life!" auf German Top100 durch Rechtsanwälte Nümann + Lang im Namen der Rechteinhaber Christoph Buseck, Florian Jakob und Raph Schillebeeckx vor.
Gefordert wird die Abgabe einer weitreichenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 450,00 €. Wir können nicht empfehlen, die Erklärung wie gefordert abzugben. Lassen Sie sich daher unbedingt rechtlich beraten.
Wir beraten Sie gerne!