Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für EMI Music Germany GmbH & Co. KG - "Teenage Dream", Kate Perry

Abmahnung Filesharing
18.01.2011905 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt unter anderem für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG in Fällen illegalen Filesharings ab, diesmal geht es um "Teenage Dream" von Kate Perry.

Gefordert wird im Rahmen eines Vergleichs die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Betrag in Höhe von 1.200 Euro.

Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten ist?

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem  der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie hier anwaltlichen Rat einholen:

Tel. 030 - 390 398 80.

Anwaltskanzlei Wienen
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel. 030 - 390 398 80
www.kanzlei-wienen.de