Was ist zu tun?
Betroffene sollten zunächst nicht in Panik geraten und Ruhe bewahren. Trotzt der regelmäßig sehr kurz gesteckten Fristen, sollten diese unbedingt eingehalten werden. Insbesondere die Frist für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte eingehalten werden, da anderenfalls die gerichtliche Durchsetzung des Unterlassungsanspruches im Rahmen einer einstweiligen Verfügung droht. Hier werden in der Regel hohe Streitwerte zwischen 10.000 und 50.000 EUR angesetzt. Das finanzielle Risiko ist enorm.
In der Regel wird dazu zu raten sein, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der vorformulierten Art und Weise abgegeben, kann dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden, was die Verteidigung gegen den geforderten Vergleichsbetrag erheblich erschwert oder sogar ausschließt. Außerdem kann es ratsam sein, sich vollumfänglich zu unterwerfen, um Folgeabmahnungen desselben Rechteinhabers zu vermeiden.
Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages wird die Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwaltes unvermeidbar sein. Hier kommt es maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalles an. Die Erfahrung der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass sich die Beträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. In Einzelfällen kann es aber auch ratsam sein, die Zahlung komplett zu verweigern. Lassen Sie sich hier auf keine Experimente ein. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnng im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.
Weitere Informationen unter:
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