Abmahnung des Musikwerks "Come Around Sundown, Kings of Leon (Album)", durch Rechtsanwälte Waldorf, Frommer aus München

Abmahnung des Musikwerks "Come Around Sundown, Kings of Leon (Album)", durch Rechtsanwälte Waldorf, Frommer aus München
14.01.2011932 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf, Frommer aus München vom 12.01.2011 vor. Abgemahnt wird das angeblich illegale Verbreiten des Musikwerks "Come Around Sundown, Kings of Leon". Rechtinhaberin ist die Sony Music Entertainment Germnay GmbH.

Gefordert wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 € und die Abgabe einer sehr weitreichenden Unterlassungserklärung. In der Abmahnung wird mit deutlich höheren Streitwerten und Schadenspostionen im Fall einer gerichtlichen Geltendmachung aufgewartet, so dass dem Abgemahnten angeraten wird, dem Vergleichangebot beizutreten.

Wir können nicht empfehlen, ungeprüft die Unterlassungserklärung abzugeben und zu zahlen.

Oft folgen weitere Abmahnungen, so dass sehr genau überlegt werden muss, wie die weitere Vorgehensweise auszusehen hat.

  

Gerne beraten wir Sie.