Bezüglich des geltend gemachten Unterlassungsanspruches wird in den allermeisten Fällen zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten sein, um eine gerichtliche Auseinandersetzung um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Nicht selten werden bei einstweiligen Verfügungen, mit denen die Unterlassungsansprüche in der Regel gerichtlich durchgesetzt werden, Streitwerte zwischen 50.000 und 100.000 EUR angesetzt. Das finanzielle Risiko bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung ist also hoch. Dringend ist aber eine Modifikation anzuraten, da die Unterzeichenung der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung als Schludanerkenntnis gewertet werden kann. In diesem Fall wird die Verteidigung gegen den ebenfalls geforderten Vergleichsbetrag wesentlich erschwert bis ausgeschlossen. Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages müssen die Umstände des Einzelfalls beleutet werden. Hier ist im Einzelnen vieles umstritten. Eine individulle Rechtsberatung daher unentbehrlich. Die Erfahrung der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass sich die geforderten Beträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen.
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