Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen illegalem Download von "Yolando Be Cool & Dcup - We no speak Americano"

Abmahnung Filesharing
10.01.20111106 Mal gelesen
Rechtsanwalt Metzler vertritt Mandanten, die von Kornmeier & Partner Abmahnungen wegen illegalem Download der Tonaufnahme "We no speak Americano" der Künstlergruppe Yolando Be Cool & Dcup erhalten haben.

Die GSDR GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner illegale Downloads der Tonaufnahme "We No Speak Americano" der Künstlergruppe Yolando Be Cool & Dcup  abmahnen.

Den Adressaten des anwaltlichen Abmahnschreibens wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus die Datei über Torrent -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Während der Download der Datei erfolgt, wird die Datei zugleich einer unbestimmten Vielzahl anderer Personen zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt der von der Kanzlei geltend gemachte Vorwurf gemäß § 19a UrhG.

Das anwaltliche Schreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 450,00 EUR.

Haben Sie ein derartiges Schreiben erhalten, sollten Sie weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden, da diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem enthält die beigefügte Unterlassungserklärung ein abstraktes Schuldversprechen über den pauschalen Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR.

Dennoch sollte die Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden.

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