Abmahnung Nümann Lang – I’ve come to life iAv. der Herren Buseck Jakob Schillebeecks

Abmahnung Filesharing
06.01.2011928 Mal gelesen
Die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe mahnt für die Herren Buseck Jakob Schillebeecks die Verletzung von Urheberrechten an dem Stück „ I‘ ve come to life “ab.

Viele Betroffene können nach Erhalt einer Abmahnung nicht verstehen was vorgefallen sein soll. Ältere Menschen ist auch das streitgegenständliche Musikstück völlig unbekannt. Die logische Konsequenz wäre das Schreiben zu ignorieren. Diese Reaktion kann aus finanzieller Sicht fatale Auswirkungen haben. Den Kopf in den Sand zu stecken dürfte in Sachen Filesharing, zumindest in der überwiegenden Zahl der Fälle, die falsche Reaktion sein. Teure Gerichtsverfahren können die Folge sein.

Auch das Gegenteil, nämlich den Forderungen der Gegenseite in allen Punkten nachzukommen ist in vielen Fällen nicht der günstigste Weg. Die abmahnenden Rechteinhaber fügen den Abmahnungen sog. strafbewehrte Unterlassungserklärungen bei. Eine Unterlassungserklärung enthält zwingend das Versprechen einer erheblichen Vertragsstrafe für den Fall, dass der Abgemahnte gegen den Inhalt der Unterlassungserklärung verstößt. Eine Unterlassungserklärung bindet den Abgemahnten 30 Jahre lang. Daher ist es wichtig, zu wissen, was man unterschreibt.

Lassen Sie daher die Abmahnung durch einen versierten Anwalt überprüfen. Gerne können Sie telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen: Tel: 030 - 323 015 90

Weitere Informationen:

http://www.recht-hat.de/urheberrecht/nuemann-lang-mahnen-fuer-schillebeeckx-buseck-und-jacob-und-fuer-tuohey-stein-und-blinsson-ab/