Zu Zweifeln an der zuverlässigen Ermittlung von IP-Adressen im Zusammenhang mit Tauschbörsen-Abmahnungen: Entscheidung des OLG Köln

Abmahnung Filesharing
04.01.2011939 Mal gelesen
In Abmahnungen wird regelmäßig auf eine bestimmte IP-Adressen-Ermittlung verwiesen, die die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Tauschbörsen-Nutzungen beweisen soll.

Zweifel an der zuverlässig automatisierten Ermittlung von IP-Adressen im Zusammenhang mit Tauschbörsen-Abmahnungen dürfen auch der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 23.07.2010, 6 U 31/10, zufolge, offenbar weiterhin auch bei gerichtlicher Auseinandersetzung vorgetragen werden. Das OLG Köln gelangt hier zu dem Ergebnis, dass die dem Beklagten zur Last gelegte Urheberrechtserletzung fest steht, wozu es sich auf eine Fülle an Indizien stützt.

Zweifel an der Ermittlung der IP-Adresse

In der Entscheidung des OLG Köln heißt es, dass Zweifel an der Ermittlung der IP-Adressen überwunden werden können, wenn eine Fülle anderer Indizien gegen den Verdächtigen spricht. In dem streitgegenständlichen Fall waren das die Erfahrung mit Tauschbörsen, Registry-Einträge auf dem Rechner, betriebliche Verwendbarkeit der Software und lückenhaftes Vorbringen.

Das heißt im Umkehrschluss m.E. somit nicht, dass die IP-Adressen-Zuordnung in jedem Fall zutreffend sein muss. Zu möglichen Fehlerquellen führt so bereits das LG Köln dem Beschluss vom 25.09.2008, 109-1/08, ausführlich aus.

Darlegungslast

Seit der Entscheidung des Bundesgerichts vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08, steht allerdings fest: Denjenigen, der durch zuverlässige Software als Inhaber einer IP-Adresse identifiziert wird, worüber die Rechtsverletzungen begangen worden ist, trifft die Darlegungslast dafür, wieso er die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Wenn ihm dieser Beweis gelingt, haftet er nicht als Täter.

Wobei dann allerdings die Frage der Auswirkung einer "Störerhaftung" bleibt.

Eine Abmahnung muss auch daher im konkreten Einzelfall en Detail geprüft und sollte nicht auf die "leichte Schulter" genommen werden.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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