Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH den illegalen Download von "German Top 100 Single Charts" ab.
Den Adressaten des anwaltlichen Abmahnschreibens wird vorgeworfen, als Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen verantwortlich zu sein. Von dem Internetanschluss des Abgemahnten sei die Containerdatei "Germany Top Single Charts" öffentlich zugänglich gemacht worden. Darin sind etliche Titel enthalten, an denen die Universal Music GmbH angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat.
Während der Download der Datei erfolgt, wird die Datei zugleich einer unbestimmten Vielzahl anderer Personen zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt der von der Kanzlei geltend gemachte Vorwurf gemäß § 19a UrhG.
Das anwaltliche Schreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung, einen Vergleichsvertrag sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von 1.800,00 EUR bzw. 1.200,00 EUR.
Wir empfehlen Empfängern einer solchen Abmahnung, weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden. In dieser Unterlassungserklärung wird von den Gerichten als Schuldeingeständnis gewertet. Zudem birgt die Formulierung der Unterlassungserklärung die Gefahr einer erheblichen Vertragsstrafe.
Dennoch sollte die Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden.
Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.
09.12.2010
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