Abzocke von Verbrauchern durch gefälschte Abmahnungen per E-Mail

Abmahnung Filesharing
26.11.2010 621 Mal gelesen
Inzwischen springen immer häufiger dreiste Betrüger auf die Abmahnwelle auf und verschicken Abmahnungen. Sie geben sich dabei als Rechtsanwälte aus und fordern von arglosen Verbrauchern Geld für eine angebliche Verletzung des Urheberrechtes - etwa durch das illegale Laden oder Verbreiten eines Songs von einer Tauschbörse im Internet. Hiervor warnt jetzt auch die Stiftung Warentest.

Verbraucher müssen nicht nur damit rechnen, von einer echten Anwaltskanzlei zu Unrecht eine teure Abmahnung zu erhalten. Viel schlimmer: Betrüger nutzen diese Situation bewusst aus, um ahnungslose und unbescholtene Bürger abzukassieren. Sie verschicken E-Mails und behaupten, dass man angeblich etwa ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück geladen hat. Oder noch dreister: Sie schreiben, dass man illegal Pornos heruntergezogen haben soll. Dabei machen sie gerne Druck und drohen sogar mit Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Gemeine daran ist, dass in der Nachricht eine wirklich existierende Anwaltskanzlei aufgeführt wird - obwohl diese die Abmahnung in Wirklichkeit gar nicht verschickt hat.

Inzwischen hat das auch die Stiftung Warentest erkannt und warnt in der Ausgabe von ihrer Zeitschrift Test (12/2010) sowie in ihrem Internetauftritt.

Leider können Laien nicht so einfach den Unterschied zwischen einer echten und einer getürkten Abmahnung eines Betrügers erkennen. Oft enthalten diese Nachrichten etwa viele Schreibfehler. Oder die Opfer sollen auf eine anonyme Zahlungsmethode zurückgreifen - etwa durch Paysafecard oder Ukash. Oft ist auch keine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie übrigens auch bei einer "echten" Abmahnung keinesfalls ungeprüft unterschreiben sollten.

Im Zweifel sollten Sie sich unbedingt an eine Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dabei können Sie sich auch gerne an unsere Kanzlei erkundigen. Abmahnungen dürfen übrigens auch per E- Mail erfolgen, wie bereits das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 07.07.2009 festgestellt hat (Az. 312 O 142/09).

 

Weitere Infos:

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2112/abzocke-von-verbrauchern-durch-gefaelschte-abmahnungen-per-e-mail

http://www.wbs-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1720/fake-abmahnung-per-email-betrueger-springen-auf-die-abmahnwelle-auf

http://www.wbs-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1418/filesharing-spezial-uebersicht-ueber-unser-gesamtes-informationsangebot

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ129076700408152/link798701A.html

http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/99706-gefaelschten-filesharing-abmahnungen-kanzlei-knil-partner.html

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Aus-aller-Welt/Computer/Artikel,-Comicbilder-bei-Facebook-Gefaelschte-Abmahnung-unterwegs-_arid,2298165_regid,2_puid,2_pageid,5394.html

http://www.n24.de/news/newsitem_6143460.html

         

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