Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegalem Download des Hörspiels “Die drei ??? Pfad der Angst”

Abmahnung Filesharing
09.11.2010763 Mal gelesen

Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei _Waldorf Frommer_ wegen illegalen Downloads des Hörspiels _"Die drei ??? Pfad der  Angst"_ abmahnen.

Dem Adressaten des Schreibens wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus die Folge 137 der beliebten Kinderkrimihörspielreihe um Justus Jonas, Peter Shaw und Bob Andrews über Torrent -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Indem der Download der Datei erfolgt, wird die Datei gleichzeitig einer unbestimmten Vielzahl anderer User (Leecher) zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt ein Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG.

Das anwaltliche Abmahnschreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 856,00 EUR.

Die Rechtslage ist jedoch keinesfalls so eindeutig, wie es in dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer dargestellt wird. So besteht ein Schadensersatzanspruch bspw. nur gegen denjenigen, der Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung ist (BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. 1 ZR 121/08).

Haben Sie ein derartiges Schreiben erhalten, sollten Sie weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden, da diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem kann eine unterschriebene Unterlassungserklärung dazu führen, dass zusätzlich zur Zahlungsaufforderung eine erhebliche Vertragsstrafe verhängt wird. Dennoch sollte die Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden.

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