Streigegenständlich sind gerügte Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung. Keinesfalls sollte die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der Form ungeprüft abgegeben werden.
Auch lohnt sich bei Abmahnungen von Herrn Müller sicherlich ein zweiter Blick. Diesem scheint zwar bekannt zu sein, dass Angebote von Mitbewerbern wegen falscher Widerrufsbelehrungen "abmahnfähig" sind, verstößt aber selbst in vielfacher Form gegen geltendes Wettbewerbsrecht, sodass ihm selbst früher oder später auch der (wettbewerbsrechtliche) Wind ins Gesicht wehen wird...
Gerne berate ich Sie, falls Sie Adressat einer solchen Abmahnung sind.
In Eilfällen erreichen Sie mich außerhalb der angegebenen Geschäftszeiten an Wochenenende und Feiertagen auch mobil unter der nachfolgenden Abmahn-Hotline 0178 - 635 44 35 für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit!