UPDATE: Weitere Abmahnungen des Vereins pro Verbraucherschutz e.V., Trebbiner Straße 2, 14974

Abmahnung Filesharing
19.10.20101501 Mal gelesen
Wir berichteten bereits über Abmahnungen des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. wegen vermeintlicher unlauterer Werbung mit Selbstverständlichkeiten aufgrund der Verwendung der Bezeichnung "FCKW-frei" in Artikelbeschreibungen. http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/abmahnung-des-vereins-pro-verbraucherschutz-e-v-wegen-werbung-mit-fckw-frei

Es ist mittlerweile anzunehmen, dass der Verein pro Verbraucherschutz e.V. für den Fall der Nichtabgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung die Ansprüche weiter gerichtlich verfolgen wird. In einem von unserer Kanzlei beim Landgericht Bielefeld geführten Verfahren ist der der Verein pro Verbraucherschutz e.V. jedenfalls so verfahren und wird dort von Rechtsanwalt Dr. Thomas Mann, Kurfürstendamm 187, 10707 Berlin, anwaltlich vertreten.

Über den Ausgang des Verfahrens werden wir selbstverständlich weiter berichten.

Keinesfalls sollten Abmahnungen einfach ignoriert werden. Wir können aber auch keinesfalls dazu raten, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben, auch wenn dies im Zusammenhang mit der relativ niedrigen Abmahnungspauschale in Höhe von 150,00 EUR verlockend erscheint, da aufgrund der zu versprechenden Vertragsstrafe erhebliche Konsequenzen im Falle der Zuwiderhandlung zu befürchten sind.

Insbesondere in Einzelfällen dürfte es höchst streitbar sein, ob die gerügte Werbung überhaupt eine solche (unlautere) mit Selbstverständlichkeiten darstellt.

Gerne berate ich Sie.

In Eilfällen bei drohendem Fristablauf erreichen Sie mich auch außerhalb der Geschäftszeiten unter der eingerichteten Abmahnhotline 0178/ 635 44 35 (Rechtsanwalt Leiers).

Jens Leiers, Rechtsanwalt