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Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Bibliographie

Titel
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Amtliche Abkürzung
GüKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9241-34

Vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 47)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Begriffsbestimmungen1
Ausnahmen2
2. Abschnitt
Gewerblicher Güterkraftverkehr
Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland; Verordnungsermächtigung3
Unterrichtung der Berufsgenossenschaft4
Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland5
Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Vereinigten Königreich6
Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr7
Haftpflichtversicherung7a
Einsatz von ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal7b
Verantwortung des Auftraggebers7c
Vorläufige Weiterführung der Güterkraftverkehrsgeschäfte8
Einsatz von Mietfahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum8a
3. Abschnitt
Werkverkehr
Berechtigungs- und Versicherungsfreiheit9
4. Abschnitt
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Organisation10
Aufgaben11
Befugnisse12
Untersagung der Weiterfahrt13
Marktbeobachtung14
Durchführung von Beihilfeverfahren14a
Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/201114b
Datei über Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Verkehrsunternehmensdatei); Verordnungsermächtigung15
Werkverkehrsdatei15a
Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren; Verordnungsermächtigung16
Risikoeinstufungssystem; Verordnungsermächtigung16a
Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch17
Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts17a
5. Abschnitt
Überwachung, Bußgeldvorschriften
Grenzkontrollen18
Bußgeldvorschriften19
Bußgeldkatalog; Verordnungsermächtigung19a
Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen20
Zuständigkeiten für die Ahndung von Zuwiderhandlungen21
Aufsicht21a
6. Abschnitt
Gebühren und Auslagen, Ermächtigungen
Gebühren und Auslagen22
Ermächtigungen zum Erlass von Durchführungsbestimmungen23
Erlaubnis nach § 3 in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung24

Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485)