Im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung lässt Frau Maritha Amrath folgendes rügen:
1. unzulässige Werbung mit einer Garantie, da Voraussetzungen einer vollständigen Garantieerklärung fehlen,
2. Verwendung einer "alten" Widerrufsbelehrung,
3. Angabe unterschiedlicher Widerrufsfristen
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die unserer Auffassung nach erheblich zu weit gefasst ist, wird zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 865,00 EUR aufgefordert. Dies entspricht einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 EUR.
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