Der Abmahner handelt auf der Handelspattform eBay unter dem Mitgliedsnamen kreissler24_de auf. Ein Onlineshop ist unter www.kreissler24.de zu finden.
Gefordert wird durch den mandantierten Rechtsanwalt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung der durch die Beauftragung seines Anwalts entstandenen Kosten. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf gar keinen Fall ungeprüft unterschrieben werden.
Insbesondere lohnt sich auch ein Blick auf die Angebote des Abmahners. Hier fällt auf, dass auch dieser sich nicht an wettbewerbsrechtliche Vorschriften hält. Umso mehr überrascht, dass ein wettbewerbswidrig handelnder Unternehmer zum Instrument der Abmahnung greift, um Mitbewerber zu einem lauteren Handeln zu bewegen. Auf erhaltene Abmahnungen sollte also entsprechend reagiert werden.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, sprechen Sie uns gerne an.