Bausparkassen kündigen nunmehr auch hochverzinste Bausparverträge, die noch gar nicht zuteilungsreif sind. Eine Rechtsgrundlage hierfür fehlt in der Regel. Nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte überdehnen die Bausparkassen zunehmend ihre Rechte aus den Bausparverträgen, um ihre Ertragslage zu optimieren.