Rund 90 Prozent der verwendeten Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehensverträgen sind fehlerhaft. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die DSL Bank hat sich als Geschäftsbereich der Deutschen Postbank auf die Immobilienfinanzierung spezialisiert. Dieses Spezialistentum hat sie offenbar nicht davor bewahrt, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen zu verwenden.
Die Sparda-Bank Baden-Württemberg hat bei Darlehensverträgen aus dem Jahr 2008 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Das Landgericht Stuttgart gab daher der Klage eines Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann mit Urteil vom 12.Mai 2015 statt (Az.: 25 O 221/14).