Jeder Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht weiss um die Behandlungsrisiken in Krankenhäusern und um die Pflicht von Ärzten und Pflegern, die gesetzten Sicherheitsstandards peinlich genau einzuhalten. Patienten sind während einer Operation so zu lagern, dass sie keinen Schaden nehmen.
Das Bundesministerium für Gesundheit schätzt, dass Ärzten jährlich alleine in Deutschland bis zu 170.000 Behandlungsfehler unterlaufen. In deutschen Kliniken sterben Jahr für Jahr bis zu 19.000 Patienten durch vermeidbare Behandlungsfehler.
Auch hervorragend ausgebildete und erfahrende Zahnärzte sind nicht gänzlich davon befreit, dass es zu einem Behandlungsfehler kommen kann. Ein stressiger Arbeitsalltag und unerwartete Komplikationen können zu Behandlungsfehlern führen.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2011 konkretisiert die Voraussetzungen, deren Vorliegen eine Rückerstattung des Honorars für die Planung, Herstellung und Einpassung von Zahnersatz gemäß § 628 Abs. 1 Satz 3 BGB begründen können.