Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Grundrechtsbeschwerden von Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover zurückgewiesen. Mit ihren Vornamen hatte der Konzern British American Tobacco für seine Marke „Lucky Strike“ in einer satirischen Art und Weise geworben.
Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtiche Abmahnung mit welcher die Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte der FC Bayern München AG bezüglich der Wort-/Bildmarken “FC BAYERN MÜNCHEN” und “FC BAYERN” gerügt wird.
Vorgeworfen wird den Abmahnungsempfängern eine angeblich von diesen begangene Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen und gleichzeitige Zur-Verfügung-Stellen des pornografischen Filmwerkes „Sucking housewifes reloaded – Julias pleasure”. Das Ganze soll unter verwendung der Internetplattform www.youporn.com stattgefunden haben.