Die Bundesregierung plant nach einem Gesetzesentwurf, der Spiegel Online vorliegt, das Haftungsrisiko für Betreiber eines öffentlichen WLANs (Hotspot) zu beschränken und die §§ 8, 10 TMG (Telemediengesetz) entsprechend zu erweitern. Doch die Störerhaftung könnte für manche weiter bestehen bleiben.