BGH, 12.02.2026 - 2 StR 744/25 - Erforderliche Korrektur konkurrenzrechtlicher Zuordnung des rechtsfehlerfrei festgestellten Besitzes eines verbotenen Gegenstands (Elektroimpulsgerät); Kein Zusammenhang zwischen tateinheitlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, mit Cannabis und mit Arzneimitteln einerseits sowie Besitz des verbotenen Gegenstands andererseits; Tateinheit zwischen verschiedenartigen Verstößen gegen das Waffengesetz
...BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 82/24 , Rn. 8). Es ist hier auch nicht zu beanstanden, dass das Landgericht zwischen den festgestellten Drogendelikten und dem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz aufgrund der teilweisen gemeinsamen Verwahrung von Marihuana und den Fertigarzneimitteln in der Schublade einer Kommode Tateinheit angenommen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26.Bundesgerichtshof Beschl. v. 12.02.2026, Az.: 2 StR 744/25 Erforderliche Korrektur konkurrenzrechtlicher Zuordnung des rechtsfehlerfrei festgestellten Besitzes eines verbotenen Gegenstands (Elektroimpulsgerät);...