BSG, 06.11.2025 - B 8 AY 2/25 BH - Übernahme von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten als Leistung des persönlichen Bedarfs
...In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist bereits geklärt, dass bei Analogleistungsberechtigten für die Deckung von Kosten, die ggf durch eine notwendig werdende Rechtsverfolgung entstehen, ausschließlich die Gewährung eines Darlehens in Betracht kommt, wenn im Einzelfall ein von den Regelbedarfen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden kann (BSGBundessozialgericht Beschl. v. 06.11.2025, Az.: B 8 AY 2/25 BH Übernahme von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten als Leistung des persönlichen Bedarfs...