BSG, 20.04.2026 - B 3 P 8/26 AR - Verwerfung der unzulässigen Anhörungsrüge der Klägerin gegen Nichtzulassung der Revision im angegriffenen Beschluss ; Nichteinhaltung der gesetztlichen Form mangels Einlegung der Anhörungsrüge durch einen Prozessbevollmächtigten
...Bundessozialgericht Beschl. v. 20.04.2026, Az.: B 3 P 8/26 AR Verwerfung der unzulässigen Anhörungsrüge der Klägerin gegen Nichtzulassung der Revision im angegriffenen Beschluss ; Nichteinhaltung der gesetztlichen Form mangels Einlegung der Anhörungsrüge durch einen ProzessbevollmächtigtenNach § 73 Abs 4 SGG kann auch die Anhörungsrüge vor dem BSG nur von einem gemäß § 73 Abs 2 Satz 1 oder Satz 2 Nr 5 bis 9 SGG zugelassenen Prozessbevollmächtigten erhoben und begründet werden...
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