BSG, 25.02.2026 - B 2 U 6/26 AR - Verwerfung der Beschwerde als unzulässig
...Bundessozialgericht Beschl. v. 25.02.2026, Az.: B 2 U 6/26 AR Verwerfung der Beschwerde als unzulässigMit dem vorbezeichneten Beschluss hat das LSG das Gesuch des Klägers, die Richterin am LSG S wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen. Hiergegen hat der Kläger selbst mit Schreiben vom 9.2.2026 Beschwerde zum BSG eingelegt...
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