BGH, 22.04.2026 - 2 ARs 92/26 - Bestimmung der Strafvollstreckungskammer des LG Kralsruhe als zuständiges Gericht für weitere Führungsaufsicht; Übergang der Zuständigkeit mit Aufnahme des Verurteilten in die JVA Bruchsal auch für noch andauernde Führungsaufsicht
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 22.04.2026, Az.: 2 ARs 92/26 Bestimmung der Strafvollstreckungskammer des LG Kralsruhe als zuständiges Gericht für weitere Führungsaufsicht; Übergang der Zuständigkeit mit Aufnahme des Verurteilten in die JVA Bruchsal auch für noch andauernde FührungsaufsichtHinweis Verbundenes Verfahren: BGH - 22.04.2026 - AZ: 2 AR 25/26 Redaktioneller Leitsatz Die Perpetuierung der Zuständigkeit durch Befasstsein mit der Sache gilt nicht für den Gesamtvorgang der Führungsaufsicht, sondern nur für eine konkret erforderlich gewordene Sachentscheidung...
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