BGH, 13.01.2026 - 1 StR 216/25 - Kein Ausschluss der Arglosikeit des Opfers bei Heitücke als Mordmerkmal bei Arglosigkeit bei einem dem Opfer offen feindseligen Gegenübertetes der Täter ohne dessen Abwehrmöglichkeit aufgrund kurzer Zeitspann zwischen Gefahrerkennung und unmittelbarem Angriff; Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs für Beurteilung der Lage
...Bundesgerichtshof Urt. v. 13.01.2026, Az.: 1 StR 216/25 Kein Ausschluss der Arglosikeit des Opfers bei Heitücke als Mordmerkmal bei Arglosigkeit bei einem dem Opfer offen feindseligen Gegenübertetes der Täter ohne dessen Abwehrmöglichkeit aufgrund kurzer Zeitspann zwischen Gefahrerkennung undBibliographie Gericht BGH Datum 13.01.2026 Aktenzeichen 1 StR 216/25 Entscheidungsform Urteil Referenz WKRS 2026, 13303...