BSG, 27.01.2025 - B 8 SO 3/24 BH - Antrag auf Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen); Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags
...Für die vor dem 1.7.2017 geltende Rechtslage ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bereits geklärt, dass zu den berücksichtigungsfähigen Kosten der Unterkunft insbesondere bei gemeinsamer Nutzung einer Wohnung im Familienverbund die Kosten gehören, die dem Leistungsberechtigten tatsächlich entstehen und von diesem faktisch (mit-)getragen werden, auch ohne dass ein förmlicher Mietvertrag vorliegen muss (zusammenfassend BSG vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 RArt 103 Abs 1 GG schützt aber nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl BSG vom 24.8.2018 - B 13 R 174/18 B - RdNr 7; BSG vom 15.12.2016 - B 5 RE 28/16 B - RdNr 9)...
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