BSG, 13.03.2026 - B 2 U 127/25 B - Form und Frist der Beschwerdeeinlegung
...Bundessozialgericht Beschl. v. 13.03.2026, Az.: B 2 U 127/25 B Form und Frist der Beschwerdeeinlegung BibliographieNach § 160a Abs 2 Satz 1 und 2 SGG hätte die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision innerhalb der bis zum 11.3.2026 verlängerten Frist durch einen beim BSG zugelassenen Prozessbevollmächtigten ( § 73 Abs 4 SGG ) begründet werden müssen...
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