BGH, 23.04.2026 - 4 StR 134/26 - Änderung der Urteilsgründe im Schuldspruch des Angeklagten durch Schuldigseins eines schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls; Kein Ausbringen der rechtsfehlerhaft im Urteilstenor zum Ausdruck gebrachten Qualifikation des schweren Wohnungseinbruchdiebstahls; Aufhebung des Urteils bzgl. Ausspruch über Gesamtstrafe und über Einziehung des Wertes von Taterträgen ( bei Übersteigen von 5.560 €)
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 23.04.2026, Az.: 4 StR 134/26 Änderung der Urteilsgründe im Schuldspruch des Angeklagten durch Schuldigseins eines schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls;Dabei wird es zugleich darauf Bedacht nehmen können, dass der Tatbestand des Raubes einen Finalzusammenhang zwischen einem eingesetzten (qualifizierten) Nötigungsmittel und der Wegnahme voraussetzt (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 25...
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