BSG, 06.06.2025 - B 9 SB 5/25 BH, B 9 SB 6/25 BH - Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags
...Für die Bewilligung von PKH zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes Voraussetzung, dass neben dem (grundsätzlich formlosen) Antrag auf PKH auch die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form ( § 73a Abs 1 S 1 SGG i.V.m. § 117 Abs 2 und 4 ZPO ) , dh mit dem gemäß § 117 Abs 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist beim BSG eingereicht wird.Bundessozialgericht Beschl. v. 06.06.2025, Az.: B 9 SB 5/25 BH, B 9 SB 6/25 BH Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags...