BVerfG, 31.03.2022 - 2 BvR 1954/21, 2 BvR 1986/21 - Anforderungen an die Annahme der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung
...Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 [BVerfG 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12] <167>). Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerden sind damit zugleich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (BVerfGE 1, 109 [BVerfG 31.01.1952 - 1 BvR 68/51] <112>) zu verneinen...
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