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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 24.03.2022, Az.: 1 BvR 125/22

Berichtigung der offenbaren Unrichtigkeiten im Beschluss

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
24.03.2022
Aktenzeichen
1 BvR 125/22
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2022, 16782
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220324.1bvr012522

Tenor:

Die offenbaren Unrichtigkeiten im Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 werden dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Randnummer 4 Zeile 2 der Name "Christ" durch den Namen "Ott" ersetzt wird, in Randnummer 5 Zeile 1 anstelle "Richterinnen" das Wort "Richterin" eingefügt wird, in Randnummer 5 Zeile 2 "Ott und" gestrichen, "den" durch "die" ersetzt und nach "Richter" "Christ und" eingefügt wird.

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.