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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.03.2022, Az.: 1 BvR 396/18

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.03.2022
Aktenzeichen
1 BvR 396/18
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2022, 22477
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220328.1bvr039618

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Frankfurt am Main - 19.09.2016 - AZ: 6 W 74/16
BGH - 11.10.2017 - AZ: I ZB 96/16

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin inzwischen entfallen ist. Es besteht nicht in Form eines Feststellungsinteresses fort, insbesondere liegt keine konkrete Wiederholungsgefahr für die Beschwerdeführerin vor.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.