BSG, 20.02.2026 - B 2 U 3/26 AR - Verwerfung der Beschwerde als unzulässig
...Bundessozialgericht Beschl. v. 20.02.2026, Az.: B 2 U 3/26 AR Verwerfung der Beschwerde als unzulässigMit dem vorbezeichneten Beschluss hat das LSG die Beschwerde des Klägers gegen den vorläufigen Streitwertbeschluss des SG Koblenz vom 3.11.2025 als unzulässig verworfen. Der Kläger selbst hat hiergegen mit Schreiben vom 14.1.2026 Beschwerde zum BSG eingelegt...
.......