Verkehrsgünstige Lage und ausgewogene Wirtschaftsstruktur
Mannheim liegt inmitten der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar. Über 290.000 Einwohner leben in Mannheim. Die frühere Residenzstadt war in ihrem Straßennetz im Kern ursprünglich angelegt als Gitter und brachte der Großstadt den Beinamen „Quadratestadt“ ein. Als Hochschulstadt genießt Mannheim einen sehr guten Ruf. Alleine an der Universität Mannheim, der Hochschule Mannheim und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim sind etwa 20.000 Studenten eingeschrieben. Die Großstadt ist verkehrsgünstig gelegen. Besonders im Fernverkehr stellt die Großstadt die Weichen und auch der Binnenhafen ist von größter Bedeutung. Damit korrespondiert ein bescheidener bis unbescheidener privater Wohlstand, der auch erbrechtlich relevant ist: Rund ein Drittel aller Erbschaften in Deutschland hat einen Umfang von 50.000 Euro und - teils deutlich - mehr, insgesamt wechseln jährlich Vermögenswerte von rund 40 Milliarden Euro im Erbgang die Verfügungsberechtigten - nicht zuletzt dank der langen Friedenszeit seit dem letzten Weltkrieg konnte sich in Deutschland ein großer Vermögensbestand in historisch vergleichsweise vielen Händen bilden.
Erbrecht: Von der Testamentserstellung bis hin zur Vollstreckung
Mit achtbarem Vermögen oder gar nicht bescheidenem Reichtum in vergleichsweise vielen Händen wird auch ein verantwortungsvoller Umgang vielleicht wichtiger als in allen Generationen zuvor: Mit Erbschaften können erhebliche Konflikte einhergehen. So sind auch in Mannheim auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte behilflich, erbrechtliche Probleme zu lösen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Häufig werden Anwälte damit beauftragt, ein Testament für die Inhaber von Unternehmen zu erstellen, das für den Todesfall regelt, was mit dem Unternehmen und dem Vermögen des Verstorbenen geschehen soll. Wenn vor dem Ableben kein Testament verfügt wurde, sieht das Erbrecht eine feste Erbfolge vor, die gesetzlich verankert ist. Als Erben erster Ordnung kommen im Erbrecht alle Abkömmlinge des Erblassers infrage, also seine leiblichen oder adoptierten Kinder sowie Enkel und Urenkel. Falls der Verstorbene keine Kinder hatte, sieht das Erbrecht vor, dass die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge erben können. Demnach folgen nach den Eltern die Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen, Großnichten und Großnichten. Ein Rechtsanwalt, der sich mit Erbrecht auskennt, setzt sich aber auch mit Themen wie der Testamentsvollstreckung, dem Vermächtnisrecht sowie der Vor- und Nacherbschaft auseinander – anwalt24.de bietet die besten Ansprechpartner im Überblick.