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Rechtsanwalt Norbert Klein

Rechtsanwalt
Norbert Klein

Kontakt

Rechtsanwälte Norbert Klein & Kollegen
Augustaanlage 5
68165 Mannheim

Rechtsgebiete

Weitere Informationen über Norbert Klein

Rechtsanwälte Norbert Klein & Kollegen, Mannheim

Die auf zivil- und wirtschaftsrechtliche Fragen spezialisierte Kanzlei Norbert Klein & Kollegen steht seit 1998 Mandanten in allen rechtlichen Fragen zur Seite. Rechtsanwalt Norbert Klein berät und vertritt seine Mandanten insbesondere in Angelegenheiten des Erbrechts, des Steuerrechts, des Immobilienrechts, des Miet- und Wohneigentumsrechts sowie des Makler- und Grundstücksrechts.

Sein Kollege, Rechtsanwalt Jörg Moritz, hat sich auf die Beratung in Fragen des Telekommunikations-, Online- und Medienrechts spezialisiert und übernimmt auch die Vertretung in Angelegenheiten des Arbeits-, Vertrags- und Versicherungsrechts.

In Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern und versorgt vom leistungsstarken, freundlichen und routinierten Serviceteam der Kanzlei, erfahren die Mandantinnen und Mandanten von Norbert Klein & Kollegen, Mannheim, eine umfassende und persönliche Betreuung.

Fachlich versierte Beratung und Vertretung in Mannheim

Rechtsanwalt Norbert Klein ist seit 1991 zur Anwaltschaft zugelassen. Ihm wurde von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Befugnis verliehen, die Berufsbezeichnung des Fachanwalts für Steuerrecht zu führen. Auf der Grundlage langjähriger Berufserfahrung, regelmäßiger Fortbildungen und verliehen durch die Rechtsanwaltskammer führt Rechtsanwalt Norbert Klein zudem die Berufsbezeichnung des Fachanwalts für Miet- und Wohneigentumsrechts sowie des Fachanwalts für Erbrecht. Rechtsanwalt Klein ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

Neben seiner anwaltlichen Arbeit reüssierte Rechtsanwalt Norbert Klein als Lehrbeauftragter an der Verwaltungshochschule Rhein-Neckar sowie als Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Beratung und Vertretung im Gebiet des Erbrechts

Als Fachanwalt für Erbrecht berät Rechtsanwalt Norbert Klein seine Mandanten zu allen Fragen des letzten Willens, also zur Gestaltung des Testaments oder Erbvertrags, zu den Möglichkeiten, den privaten Nachlass zu Lebzeiten zu regeln. Zu den ebenso rechtlichen wie persönlichen Anliegen, die es zu klären gilt, zählen Fragen zum Pflichtteilsrecht, der vorweggenommenen Erbfolge mittels Schenkung, der Ausschlagung des Pflichtteils ebenso wie eine mögliche Enterbung.

Rechtsanwalt Norbert Klein vertritt seine Mandantinnen und Mandanten in erbrechtlichen Streitigkeiten. Vorrangiges Ziel ist es aber, durch sorgfältige Gestaltung letztwilliger Anliegen dem Erblasserwillen so zu dienen, dass unnötige Konflikte vermieden werden. Als Zertifizierter Testamentsvollstrecker blickt Rechtsanwalt Norbert Klein zudem auf eine langjährige Berufserfahrung in der Abwicklung und Vollstreckung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen zurück.

Als zivil- und wirtschaftsrechtlich spezialisierte Kanzlei übernehmen Norbert Klein & Kollegen auch die komplexe erb-, steuer-, arbeits- und gesellschaftsrechtliche Vorsorge in Fragen der Unternehmensnachfolge.

Fachanwalt für Steuerrecht in Mannheim

Rechtsanwalt Norbert Klein berät seine Mandantinnen und Mandanten in ihren privaten wie unternehmerischen Anliegen steuerrechtlicher Art und vertritt sie gegenüber dem Finanzamt, im Fall von Betriebsprüfungen und gegenüber der Steuerfahndung. Er leistet damit den anwaltlichen Rechtsschutz in Steuerangelegenheiten, namentlich im Einspruchs- und Klageverfahren vor den Finanzgerichten.

Unabhängig davon ob das steuerrechtliche Anliegen auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts mit Fragen zu Werbungskosten, Zusammenveranlagung, Umzugskosten, Kinderfreibeträgen oder anderen Details besteht, ob es Klärungsbedarf im Bereich des Gewerbesteuerrechts mit Fragen zur Gewerbeertragssteuer, dem gewerblichen Charakter der unternehmerischen Tätigkeit oder der Bemessungsgrundlage gibt oder das Umsatzsteuerrecht mit seinen Fallstricken der Umsatzsteuervoranmeldungen und des Vorsteuerabzugs zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt führen mag – als Fachanwalt für Steuerrecht übernimmt Norbert Klein die Beratung und Vertretung in diesen wie allen weiteren steuerrechtlichen Fragen.

Schwerpunkt Miet- und Immobilienrecht

Die Gestaltung privater wie gewerblicher Mietverträge, die Auseinandersetzung um Schönheitsreparaturen oder Umwandlung von Mietflächen in Wohneigentum sind Beispiele für miet- und wohneigentumsrechtliche Anliegen, in denen Rechtsanwalt Norbert Klein seinen Mandaten zur Seite steht.

Als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht kennt Rechtsanwalt Norbert Klein die Interessen von Eigentümern wie Nutzern, Mietern wie Vermietern gewerblicher Flächen sowie von Wohnräumen. Er berät sie entsprechend bei der optimalen Vertragsgestaltung und vertritt sie in der außergerichtlichen oder in der streitbaren Durchsetzung ihrer Ansprüche im Konflikt beispielsweise um Betriebskosten, Nebenkosten, Mietminderungsforderungen.

Wird Wohneigentum durch Teilungserklärung geschaffen oder kommt es später in der WEG-Eigentümerversammlung zu Konflikten um Inhalt und Grenzen des Gemeinschaftseigentums,   zu Instandhaltungskosten oder der Gemeinschaftsordnung vertritt Rechtsanwalt Klein die rechtlichen Interessen seiner Mandanten, möglichst auf außergerichtliche Konfliktbeilegung konzentriert, soweit erforderlich auch streitbar und engagiert vor Gericht.